Übernahme der Therapiekosten für Sprech-/ Sprachtherapie,
Stimmtherapie, Fütter- und Schlucktherapie
Ärztlich verordnete Sprach-, Sprech-, Schluck- oder Stimmtherapie wird von allen gesetzlichen Krankenkassen a) bei Kindern und Jugendlichen (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr) vollständig über-nommen, so wie b) bei Erwachsenen, die über eine Zuzahlungs-befreiung ihrer Krankenkasse verfügen. Diese ist zeitnah vorzulegen.
b) Bei Erwachsenen übernehmen die Krankenklassen die Therapiekosten, abzüglich eines gesetzlich festgelegten Eigenanteils, der direkt an den Therapeuten entrichtet werden muss. Um diesen Anteil reduzieren die Krankenkassen die Erstattung an den Theraputen automatisch. Dieser verbleibende Anteil setzt sich zusammen aus einer Rezeptgebühr von 10 Euro, zuzüglich 10% der Behandlungssumme. Hier handelt es sich um insgesamt ca. 52 bis 58 Euro je Heilmittelverordnung über 10 Termine.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Therapie entspre-chend vereinbarter Vertragsbedingungen. Es kann nach der Er-stattung durch PKV und Beihilfe ein Restbetrag zur privaten Beglei-chung bleiben. Bitte fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse/ Beihilfestelle an.
Coaching
Das Coaching ist eine reine Privatleistung, die ggf. in der Steuer-erklärung geltend gemacht werden kann.
Naturheilverfahren, Mayr- Kuren, Osteopathie, Psychotherapie
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen einer privaten Liquidation gemäß GebüH, der Gebührenordnung für Heilpraktiker. PKVen, private Zusatzversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Behandlungskosten anteilig oder komplett, gemäß der vereinbarten Vertragsbedingungen. Zusagen über Erstattungsfähigkeit und Erstattungshöhe können nicht gegeben werden.
Gehen Sie davon aus, dass ein privater Eigenanteil bleiben kann. Bitte informieren Sie sich ggf. vor Behandungsbeginn bei Ihrer Versicherung darüber, welche Leistungen üblicherweise erstattungsfähig sind. Grundsätzlich gilt: Vertragspartner des Heilpraktikers ist der Patient, nicht dessen (Kranken-/ Zusatz-) Versicherung.
Zahlungszeitpunkt
Das Honorar ist nach jeder Behandlung, gegen Quittung oder Rechnung für PKV und Beilhilfe, fällig. Auf Wunsch werden Teilrechnungen oder eine Abschlussrechnung zur Einreichung und Erstattung erstellt.
Laborkosten
Fallen Laborkosten an, erscheinen diese Kosten als Honorar-bestandteil in der Höhe, in der sie mit den Laboren abgerechnet werden.