Übernahme Therapiekosten Stimmtherapie / Sprachtherapie
Ärztlich verordnete Stimmtherapie und Sprachtherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen wie folgt übernommen:
Bei Erwachsenen erfolgt die Übernahme abzüglich eines gesetzlich festgelegten Eigenanteils, der direkt an den Therapeuten entrichtet werden muss. Um diesen Anteil reduzieren die Krankenkassen die Erstattung an den Therapeuten automatisch. Dieser verbleibende Anteil setzt sich zusammen aus einer Rezeptgebühr von 10 Euro, zuzüglich 10% der Behandlungssumme. Hier handelt es sich um insgesamt ca. 52 bis 58 Euro je Heilmittelverordnung über 10 Termine. Liegt eine Befreiung vor, muss diese im Original und als Kopie zu Beginn der Therapie vorgelegt werden.
Private Krankenversicherungen: Erstattung die Therapie- kosten erfolgt entsprechend der vereinbarten Vertrags-bedingungen. Es kann nach der Erstattung durch PKV und Beihilfe ein Restbetrag zur privaten Begleichung bleiben. Bitte fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse / Beihilfestelle an.
Coaching
Das Coaching ist eine reine Privatleistung, die ggf. in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann.
Psychotherapie, Homöopathie, Osteopathie, Fastenkuren
Die Abrechnung erfolgt im Rahmen einer privaten Liquidation gemäß GebüH, der Gebührenordnung für Heilpraktiker. PKVen, private Zusatzversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Behandlungskosten anteilig oder komplett, gemäß der vereinbarten Vertragsbedingungen. Zusagen über Erstattungs- fähigkeit und Erstattungshöhe können nicht gegeben werden.
Gehen Sie davon aus, dass ein privater Eigenanteil bleiben kann. Bitte informieren Sie sich ggf. vor Behandungsbeginn bei Ihrer Versicherung darüber, welche Leistungen üblicherweise erstattungsfähig sind. Grundsätzlich gilt: Vertragspartner des Heilpraktikers ist der Patient, nicht dessen (Kranken-/ Zusatz-) Versicherung.
Laborkosten
Fallen Laborkosten an, erscheinen diese Kosten als Honorarbestandteil in der Höhe, in der sie mit den Laboren abgerechnet werden.